Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner
Der Vertrag über eine Leistung kommt zwischen dem Kultur- und Weinbotschafter Ewald Schmitt (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber zustande.
Wirksamkeit
Der Vertragsabschluss erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Buchung einer Leistung kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags auf der Basis Angebotes zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf der Schriftform. Mit dem Auftrag zur Leistungserbringung entsteht ein Dienstvertrag und der Auftraggeber erkennt die AGB an.
Die Leistungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.
Leistung
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.
Die Angabe der Leistungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen zu berücksichtigen.
Teilnehmeranzahl
Ein Unterschreiten der in der Auftragsbestätigung festgelegten Teilnehmerzahl hat keine Auswirkung auf das vereinbarte Honorar. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist der ausgewiesene Preis/Teilnehmer zusätzlich zu entrichten.
Preise
Die Preise sind mit dem Auftragnehmer abzusprechen. Es ergeht ein schriftliches Angebot. Der Auftragnehmer ist von MwSt befreit gemäß § 19 UStG
Zahlung
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung sind 50% des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Gesamtpreis erfolgt bis spätestens einen Tag vor dem Tag der Veranstaltung.
Stornobedingungen
Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.
- Bis 21 Tage vor der Leistung ist eine Stornierung kostenfrei;
- bis 14 Tage vor der Leistung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an
- 2-6 Tage vor der Leistung fällt eine Stornogebühr von 80 % des Auftragswertes an;
- ab einem Tag vor und am Tag der Leistung sind 100 % des Auftragswertes zu zahlen;
- bei Nichtantritt sind 100 % des Auftragswertes zu zahlen.
Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Leistung. (Zum Beispiel die Umbuchung von einer Tagesbegleitung in eine einstündige Stadtführung).
Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers zur Nachholung der Leistung zu einem späteren Zeitpunkt.
Eine Absage wegen schlechten Wetters ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einer Absage wegen schlechten Wetters durch den Auftraggeber ist das vereinbarte Honorar vollumfänglich zu bezahlen.
Verspätung und Wartezeit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Leistung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Teilnehmer verkürzt sich die Leistung um die Dauer der Wartezeit. Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.
Sicherheit – Haftung
Die Teilnahme an den Leistungen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr jedes Teilnehmers. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung – sei es bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregel-mäßigkeiten, die sich im Rahmen einer Leistung ergeben. Dies wird vom Auftraggeber mit seiner Anmeldung bestätigt.Auftraggeber/Teilnehmer der Leistungen handeln eigenverant-wortlich bezüglich der geeigneten Kleidung und Verkehrssicherheit. Bei Wanderungen werden trittfeste Schuhe mit profilierter Sohle getragen. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
Die Mitnahme von Hunden erfolgt unter Vorbehalt und mit Anleinpflicht. Dies gilt besonders, wenn mehrere Tiere von den Teilnehmern mitgebracht werden. Die Haftung des Auftrag-nehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Leistungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Eltville
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
Eltville, 2022